Kosten

Kostenübernahme:

Psychotherapeutische Behandlung

Gesetzlich versicherte Patienten

Die Kosten für eine ambulante Psychotherapie werden von den gesetzlichen Krankenversicherungen übernommen.
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Privat versicherte Patienten

Aufgrund meiner Approbation als Psychologische Psychotherapeutin sowie meines Arztregistereintrags werden die Kosten für eine ambulante Psychotherapie i. d. R. von den privaten Krankenkassen und Beihilfestellen übernommen. Die Abrechnung richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
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Selbstzahler

Die o.g. Formalitäten und Rahmenbedingungen entfallen, wenn sie sich für eine Selbstzahlung entscheiden. Paartherapie, Familientherapie und Coaching werden nicht von der Krankenkasse übernommen.
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Beratung

Eine Beratung ist keine Heilbehandlung und daher nicht im Leistungskatalog der Krankenkassen enthalten. Aus diesem Grund werden die Kosten für eine psychologische Beratung nicht von den Krankenkassen übernommen. Die Abrechnung richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Über die entsprechenden Modalitäten informiere ich Sie gern.
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Burnout-Prophylaxe

Eine Burnout-Prophylaxe ist keine Heilbehandlung und daher nicht im Leistungskatalog der Krankenkassen enthalten. Aus diesem Grund werden die Kosten für eine Burnout-Prophylaxe nicht von den Krankenkassen übernommen. Die Abrechnung richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Über die entsprechenden Modalitäten informiere ich Sie gern.
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